Hilfe für Mobbingopfer

Dieser Blog enthält wertvolle Informationen für Mobbingopfer und kann helfen eine Strategie gegen Mobbingattacken zu entwickeln. Ob es sich hierbei um eine kommunikative Konfliktlösung oder ein rechtliches Vorgehen handelt muss der Einzelne selber beurteilen und entscheiden.



Bei lang anhaltenden Mobbingattacken entsteht die Situation, dass dem Betroffenen niemand mehr richtig zuhört und die Verzweiflung immer größer wird. Nicht selten kommt es zu psychischen Störungen wie Schlafstörungen, Depressionen, Angst, Nervosität oder gar Suizidgedanken. Es entsteht ein anhaltender Kreislauf aus dem man nur schwer ohne Hilfe herauskommen kann.



Der Inhalt dieses Blogs dient der Information und soll Hilfe für Mobbingopfer bieten. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt auch keinen Gang zu einer qualifizierten Beratungsstelle oder Rechtsanwalt.

Mobbing - Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Opfer?

Mobbing Depression
Depressionen durch Mobbing

Lesen Sie hier, was ein Mobbingopfer tun kann

Mobbing ist eine der unangenehmsten Erscheinungsformen des aktuellen Kampfes um Einsparungen im Bereich von Arbeitsplätzen. Von Kollegen und Mitarbeitern wird häufig aus Angst vor Konkurrenz oder vor dynamischen, neuen Mitbewerbern, die möglicherweise im Rennen um attraktive Arbeitsplätze und Karriere vorbeiziehen könnten, gemobbt. Wenn der Arbeitgeber selbst oder die von ihm beauftragten Führungskräfte mobben bzw. bossen, geht es meistens darum, Arbeitnehmer zu möglichst günstigen Konditionen abzuschieben. Häufig treffen solche Mobbing-Angriffe gut bezahlte, qualifizierte Mitarbeiter oder ältere Mitarbeiter, die schon mehrere Jahre unbeanstandet ihrer Tätigkeit im Betrieb nachgehen. Informationen über die Drahtzieher und das Motiv des Mobbings zu finden, stellt den ersten Schritt in die Richtung einer effektiven Gegenwehr mit rechtlichen Mitteln dar.


 

Maßnahmen gegen Mobbing durch Mitarbeiter und Kollegen

 

Geht das aggressive und unangenehme Verhalten am Arbeitsplatz ausschließlich von gleichgestellten Kollegen aus, dann empfiehlt es sich, den Vorgesetzten um ein Gespräch zu bitten. Der Arbeitgeber muss aufgrund arbeitsvertraglicher Nebenpflichten dafür sorgen, dass jeder Arbeitnehmer seiner Arbeit nachgehen kann, ohne dass ihm gesundheitlicher Schaden oder ungerechtfertigte Angriffe auf seine Persönlichkeit drohen. Um den Vorgesetzten von der Ernsthaftigkeit der vorgetragenen Probleme zu überzeugen, sollte schon das erste Gespräch sorgfältig vorbereitet werden. Wichtig ist es dabei, konkret vorzutragen,
  • welche Vorfälle es gegeben hat,
  • welche Personen daran beteiligt waren,
  • innerhalb welchen Zeitraums es zu Vorfällen gekommen ist und
  • welche Äußerungen Beteiligte eventuell zu den Motiven ihres Handelns gemacht haben.

Von erfahrenen Rechtsanwälten wird das Führen eines „Mobbing-Tagebuches“ empfohlen. Häufig werden die erhobenen Vorwürfe von Vorgesetzten abgewiegelt oder nur unwillig zur Kenntnis genommen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, wenn das Mobbing-Opfer sich an den Betriebsrat oder Personalrat wendet, um von dort Beistand zu erbitten. Kommt der Vorgesetzte seiner Verpflichtung, das Opfer vor dem Mobbing zu schützen, nicht nach, muss geprüft werden, ob es sinnvoll ist, weitere, höhere Führungskräfte im Unternehmen anzusprechen oder ob die Einschaltung des Arbeitsgerichts notwendig wird. Weil „Mobbing“ als Vorwurf keine Rechtsgrundlage für einen Klageantrag darstellt, empfiehlt es sich, vor dem Gang zum Arbeitsgericht einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Verletztes Rechtsgut ist das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht. Neben den vertraglichen Anspruchsgrundlagen, wie den §§ 611, 242 BGB sollten deliktische Ansprüche aus § 823 I BGB geprüft werden.
 

 


 

Rechtliche Hilfe bei Mobbing durch Vorgesetzte

 


Geht die quälende Missachtung des Persönlichkeitsrechts von einem Vorgesetzten aus, ist es wenig sinnvoll, sich an diesen zu wenden. Ein Gespräch mit dem nächst höheren Vorgesetzten verspricht nur dann Erfolg, wenn das Verhalten des Mobbers nur aus persönlicher Abneigung stattfindet. Bestehen Anhaltspunkte für die Vermutung, dass fortgesetztes Mobbing dazu dienen soll, einen Arbeitnehmer zum Unterzeichnen einer Aufhebungsvereinbarung oder zur eigenen Kündigung zu veranlassen, kann zunächst nur der Betriebsrat oder Personalrat beraten. Auch in diesem Fall empfiehlt es sich, sorgfältig über sämtliche Vorkommnisse Buch zu führen, um Beweise präsentieren zu können. Vorgesetzte werden sich geschickt darum bemühen, ihre Absichten hinter einer Vielzahl von Einzelhandlungen zu verstecken, die, jede für sich genommen, nicht rechtswidrig ist. Vorgesetzte dürfen kritisieren, abmahnen und Arbeit zuweisen. Nur dann, wenn im Prozess vor dem Arbeitsgericht dargelegt wird, dass die Gesamtheit aller Handlungen gezielt dazu eingesetzt wurde, um ein nicht rechtmäßiges Ziel zu erreichen, werden sich die Richter mit der Problematik des Mobbings ernsthaft beschäftigen. Ein nicht rechtmäßiges Ziel ist beispielsweise die Umgehung von Kündigungsschutzbestimmungen.

 

Mit dem Mobbingvorwurf vor Gericht

 

Gerichtliche Entscheidungen zeigen, dass die Arbeitsgerichte dazu neigen, Mobbingvorwürfe weniger ernst zu nehmen als die Aussagen von Zeugen, die behaupten, das Mobbing-Opfer habe die von ihm geschilderten Vorfälle durch sein Verhalten selbst verschuldet. Aufgrund der immer wieder auftretenden Beweisnot, in die ein Kläger gerät, dem sich seine Kollegen entgegenstellen, sind einige Gerichte dazu übergegangen, die Parteivernehmung des gemobbten Klägers als vollwertigen Beweis zuzulassen. Die eigene Aussage einer Partei in einem Prozess ist unter normalen Umständen ein sehr schwaches Beweisangebot, da, anders als beim Zeugen, keine Wahrheitspflicht besteht. Dennoch soll die Parteivernehmung über Inhalte von unter vier Augen geführten Gesprächen bei der Überzeugungsbildung im Mobbing-Prozess einbezogen werden.

Dies ist ein Gastartikel von Jochen Flegl von Magazin Arbeitsrecht.

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